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Allgemeine
Mietbedingungen (AMB)
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Tsurumi
GmbH
Heltorfer Str. 14
40472 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211/417937-450
Fax: +49 (0)0211/417937-460
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| Stand:
2006 |
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| AMB
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Allgemeine Mietbedingungen
für die Vermietung an gewerbliche Kunden
I. Zustandekommen von Mietverträgen, Geltung der
Bedingungen
1. Verträge mit Kunden kommen durch Eingang der
schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Kunden bei
Tsurumi einerseits und Annahme der Bestellung durch Tsurumi
andererseits zustande. Die Annahme erfolgt durch Übersendung
einer Auftragsbestätigung/Rechnung und/oder durch die
Leistung selbst.
2. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Mietbedingungen. Ihre Geltung wird auch für spätere
Rechtsbeziehungen vereinbart. Bei Leistung mit Lieferschein,
bei der wegen der Dringlichkeit der Auslieferung keine
Auftragsbestätigung ausgestellt werden kann, gelten diese
Bedingungen ebenfalls, soweit sie dem Kunden aus früheren
Leistungen bekannt sind.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, gleich ob sie
diesen Bedingungen entsprechen oder mit diesen im
Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn
wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie
sind nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
II. Erklärungen, Umfang der Lieferungen oder Leistungen
1. Maße, Abbildungen, Zeichnungen, kW Angaben oder sonstige
Leistungsdaten sind für unsere Produkte nur dann
verbindlich, wenn die Angabe schriftlich erfolgt. Diese
sowie die Bezugnahme auf DIN-Vorschriften, Prospekte,
Kataloge etc. stellen nur dann Beschaffenheits- oder
Haltbarkeitsgarantien dar, wenn sie ausdrücklich als
„Garantie“ bezeichnet werden.
2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen und zur
Abweichung von der vereinbarten Lieferung oder Leistung
berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
III. Schutzrechte
1. An Abbildungen, Modellen, Produktbeschreibungen oder
sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor; sie dürfen nur mit unserer vorherigen
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich
gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich
zurückzusenden.
IV. Preise
1. Unsere Preise gelten ab Lager Düsseldorf, zzgl. aller
Nebenkosten (z.B. Verpackung, Versand, Versicherung,
Inbetriebnahme) und der Mehrwertsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe.
2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten
die Preise aus unserer Preisliste in der jeweils zeitlich
letzten Fassung.
3. Die Mietpreise werden regelmäßig nach den in der
Preisliste aufgeführten vollendeten Mietperioden, ansonsten
tageweise für jeden angefangenen Kalendertag berechnet und
wochenweise gegenüber dem Kunden abgerechnet. Die
Mindestmietzeit beträgt drei Tage.
V. Lieferzeit
1. Liefertermine oder -fristen geben nur einen ungefähren
Lieferzeitpunkt an, falls sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden. Eine nach Tagen, Wochen oder
Monaten bestimmte Lieferzeit beginnt, sobald die Parteien
über sämtliche Einzelheiten der Bestellung und der
Ausführung der Bestellung Einigkeit erzielt haben.
2. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite
Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder
Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden
ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde
zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als
eingehalten bei der Meldung der Versandbereitschaft
innerhalb der vereinbarten Frist.
3. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch
den Eintritt von unvorhersehbaren Fällen höherer Gewalt oder
sonstigen Ereignissen gehindert sind, die ohne unser
Verschulden und ohne ein uns zurechenbares Verschulden
unseres Lieferanten entstehen und die uns die Lieferung
überhaupt oder zu wirtschaftlich zumutbaren Bedingungen
erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängert
sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wenn die
Lieferung oder Leistung endgültig unmöglich ist oder wird,
entfällt die Lieferpflicht. Zu den vorgenannten Fällen
höherer Gewalt gehören beispielsweise unvermeidbare
Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen aller Art,
Feindseligkeiten, unvermeidbare Schwierigkeiten in der
Material- oder Energiebeschaffung, unvermeidbare
Transportverzögerungen, Streiks, berechtigte Aussperrungen,
behördliche Anordnungen, nachträgliche Änderung der
Bestellung, nicht rechtzeitiges Vorliegen behördlicher oder
sonstiger für die Ausführung von Lieferungen erforderlicher
Genehmigungen Dritter oder erforderlicher Unterlagen oder
für die Ausführung der Lieferung erforderlicher Angaben des
Kunden, die rechtzeitig von Dritten oder dem Kunden oder der
Behörde angefordert wurden, sowie Störungen der Belieferung
durch unsere Lieferanten. Wenn die Leistungsverhinderung
länger als drei Monate dauert, sind sowohl wir als auch der
Kunde hinsichtlich des zu diesem Zeitpunkt noch nicht
erfüllten Teils des Vertrages berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Soweit aufgrund der oben genannten Fälle die
uns zur Verfügung stehende Warenmenge zur Befriedigung aller
Kunden nicht ausreicht, sind wir zur Kürzung aller
Lieferverpflichtungen nach pflichtgemäßem Ermessen
berechtigt; darüber hinaus sind wir von
Lieferverpflichtungen befreit.
4. Wird der Versand oder die Übergabe der Ware auf Wunsch
des Kunden oder aus sonst von ihm zu vertretenden Gründen
verzögert (Annahmeverzug), so kann dem Kunden zwei Wochen
nach dem vereinbarten Lieferdatum und tatsächlich
bestehender Lieferbereitschaft Lagergeld in Höhe von 0,5 %
des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet
werden; das Lagergeld wird auf 5 % des Rechnungsbetrages der
nicht abgenommenen Ware begrenzt. Die vorstehenden
Prozentsätze gelten vorbehaltlich tatsächlich eingetretener
höherer oder niedrigerer Lagerkosten. Im Falle des
Annahmeverzuges sind wir zudem berechtigt, nach Setzung und
fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über
den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit
angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
VI. Verpackung, Versand, Gefahrübergang
1. Verpackung und Versandart unterstehen unserem Ermessen,
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Soweit wir eine vom Kunden erteilte Versandanweisung
befolgen, geschieht dies auf Gefahr des Kunden. Wir haften
nur unter den Voraussetzungen des Abschnitts
,,Haftungsbeschränkung“ dieser Lieferbedingungen.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auch bei
frachtfreier Lieferung auf den Kunden über, sobald die Ware
zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Wenn der
Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden oder aus
von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die
Gefahr mit unserer Meldung der Versandbereitschaft über.
3. Zwischen uns und dem Kunden getroffene Vereinbarungen
über Kosten für Transport und Versicherung der Waren gelten
als reine Spesenklauseln und berühren den Gefahrübergang
nicht.
VII. Zahlungsbedingungen
1. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere
Rechnungen in EURO innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der
Rechnung ohne jeden Abzug zu begleichen. Dasselbe gilt für
Teillieferungen. Textziffer VII. 5. dieses Vertrages bleibt
unberührt.
2. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen
vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen, wie
beispielsweise Diskont-, Bank- und Wechselspesen, mit
Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert
verfügen können.
3. Der Kunde ist nur dann berechtigt, mit Gegenforderungen
aufzurechnen, soweit unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Zahlungsansprüche vorliegen.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich Geldzahlungen steht
dem Kunden nur zu, soweit Gegenansprüche aus demselben
rechtlichen Verhältnis stammen.
5. Treten Umstände ein, die die Kreditwürdigkeit des Kunden
wesentlich zu mindern geeignet sind, so sind wir zur
Fälligstellung gefährdeter Restforderungen auch in dem Falle
berechtigt, dass Schecks angenommen wurden. Aufgrund der
vorgenannten Umstände sind wir zudem berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen und Leistungen, bei denen die
Gegenleistung gefährdet ist, nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen und können nach angemessener
Nachfrist von betroffenen Verträgen zurücktreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die
Gegenleistung nicht sichergestellt wird.
VIII. Rück- und Weitergabe, Einsatzort
1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Kunde
verpflichtet, die überlassenen Gegenstände samt allem
Zubehör gereinigt sofort zurück zu geben.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Mietgegenständen steht
dem Kunden nicht zu und ist ausgeschlossen.
3. Der Kunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung
von Tsurumi nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten zu
überlassen oder sie zu einem anderem als bei Vertragsschluss
vorausgesetzten oder vereinbarten Gebrauch zu benutzen.
4. Die Mietgegenstände dürfen nur an den zuvor vertraglich
vereinbarten Orten eingesetzt werden. Jede Änderung des
Einsatzortes ist von Tsurumi vorher schriftlich zu
genehmigen.
IX. Inbetriebnahme, Wartung und Kontrolle, Gewährleistung
1. Der Kunde hat die Mietgegenstände unverzüglich nach
Eintreffen sorgfältig im Hinblick auf Identitäts-,
Quantitäts- und Qualitätsmängel zu überprüfen. Über
erkennbare Mängel hat er uns unverzüglich schriftlich zu
unterrichten. Unterlässt er dies, ist er mit der
Geltendmachung von Ansprüchen wegen erkannter oder
erkennbarer Mängel ausgeschlossen.
2. Der Kunde hat sich vor Inbetriebnahme der Mietgegenstände
über alle zum Betrieb notwendigen Anforderungen,
Vorschriften und Empfehlungen sorgfältig zu informieren und
seine Mitarbeiter einzuweisen. Dies gilt insbesondere für
die Wahl des Aufstellungsorts, die ordnungsgemäße
Aufstellung, den Anschluss, Schaltschemen, die Einhaltung
von Sicherheitsrichtlinien, Betriebszeiten und ähnliches.
Hat der Kunde Zweifel oder nicht die erforderlichen
Kenntnisse, ist er verpflichtet, eine
Inbetriebnahmeanforderung an Tsurumi zu richten und die
Kosten dafür zu tragen
3. Die Dauer der Funktionsfähigkeit der von uns gelieferten
Pumpen ist aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und der
Vielfältigkeit der mit ihnen geförderten Materialien in
starkem Maße von der Art und Dauer der Beanspruchung
abhängig; dies macht wiederum regelmäßige Wartungs- und
Kontrollarbeiten und den Austausch bestimmter
Verschleißteile in längeren oder kürzeren Abständen
erforderlich. Der Kunde ist während der Überlassung
verpflichtet, sich über diese Arbeiten zu informieren und
alle Kontroll- und Wartungsarbeiten fortlaufend
durchzuführen sowie die überlassenen Gegenstände pfleglich
zu behandeln.
4. Mängel der Mietgegenstände hat der Kunde unverzüglich
mitzuteilen. Tsurumi kann nach eigener Wahl die Mängel durch
Reparatur beseitigen oder den Mietgegenstand austauschen.
Ist die Beseitigung des Mangels für Tsurumi
unverhältnismäßig aufwändig und steht kein
Austauschgegenstand zur Verfügung, ist Tsurumi zur
sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
Die Kosten der regelmäßigen Wartungs- und Reparaturarbeiten,
des Austausches von Verschleißteilen sowie der Behebung von
Mängeln, die auf der Nichtbeachtung der obigen Absätze 2 und
3 beruhen, trägt der Kunde. Der Kunde trägt auch die Kosten
für Schäden und Mängel, die er vorsätzlich oder fahrlässig
verursacht hat.
5. Zu den Verschleißteilen zählen alle Teile, die auch bei
einem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes einem
vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wie z.B. Laufrad,
Rührkopf, Schleißscheibe, Wellenschutzhülse, Simmerring,
Gleitringdichtung, Pumpengehäuse, Einlaufsieb, Motorgehäuse,
Druckabgang und andere Teile aus abnutzbaren Stoffen.
6. Unberührt von den vorstehenden Bestimmungen bleiben die
gesetzlichen Rechte des Kunden auf Minderung oder
Rückgängigmachung des Vertrages oder Schadensersatz statt
Erfüllung (letzteres unter Beachtung von Textziffer XI.
dieses Vertrages), wenn die diesbezüglichen gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen. Weitere aus Mängeln der Ware
hergeleitete Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
7. Qualitätsmängel im Sinne des Abs. 1 liegen vor, wenn die
Ware im Zeitpunkt der Übergabe zwecks Auslieferung aus
unserem Lager nicht die Beschaffenheit aufweist, die wir in
aktuellen Produktbeschreibungen, der Werbung etc. bekannt
gemacht haben oder wenn sie die für eine Ware dieser Art zu
erwartende Beschaffenheit zu diesem Zeitpunkt nicht
aufweist. Unerhebliche Qualitätsabweichungen bleiben außer
Betracht. Dies gilt für unerhebliche Identitäts- und
Quantitätsabweichungen entsprechend.
8. Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden verjähren sechs
Monate nach deren Entstehung, spätestens sechs Monate nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses.
X. Laufzeit, Mindestmietzeit und Kündigung
1. Soweit nicht anderes ausdrücklich und schriftlich
vereinbart wurde, ist das Mietverhältnis auf mindestens
drei Tage geschlossen und läuft danach auf unbestimmte
Zeit weiter. Nach Ablauf der Mindestmietzeit ist es von
beiden Seiten mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf des
nächsten Werktages ordentlich kündbar. Werktage sind die
Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen
Feiertage am Sitz von Tsurumi und dem Einsatzort des
Mietgegenstandes. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
2. Verzögert sich die Rückgabe des Mietgegenstandes durch
Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt der Kunde zur
Zahlung des Mietpreises bis zum Ablauf des Tages
verpflichtet, an dem die Rückgabe tatsächlich erfolgt.
3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von
dieser Regelung unberührt.
XI. Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche jeder Art (unerlaubte Handlung,
Verletzungen von Haupt- oder Nebenpflichten, von
vorvertraglichen Pflichten, soweit nicht bereits vor
Einbeziehung dieser AGB in den Vertrag verletzt, von
nachvertraglichen Pflichten etc.) können gegen uns nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
Diese Einschränkungen gelten nicht bei gesetzlich
vorgeschriebener, verschuldensunabhängiger Haftung, der
Verletzung wesentlicher, aus der Natur des Vertrages
folgender Pflichten, einer Garantie für die Beschaffenheit
einer Sache sowie hinsichtlich der Haftung für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen von Tsurumi beruhen. Auch wenn wir danach
grundsätzlich haften, gilt dies außer bei bereits vor
Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen verletzter
vorvertraglicher Pflichten nur für typische, vorhersehbare
Schäden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für
die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und gesetzlichen
Vertreter.
2. Die Haftung für Vermögensschäden und Mangelfolgeschäden
ist ausgeschlossen.
XII. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Tsurumi
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des Haager Kaufrechtsabkommens.
XIII. Mediations- und Gerichtsstandsbestjmmung
1. Sollte es auf der Grundlage eines Vertrages, dem die
vorliegenden Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, zu
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien, gleich aus
welchem Rechtsgrund, kommen, verpflichten sich die Parteien,
gerichtliche Hilfe erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn ein
Mediationsverfahren zwischen den Parteien vom Mediator oder
einer der beteiligten Parteien schriftlich gegenüber den
Parteien bzw. der/den anderen Parteien für erfolglos erklärt
wurde. Das Recht, Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes
auch ohne Mediationsverfahren einzuleiten, bleibt unberührt.
Ferner kann jede Partei den ordentlichen Rechtsweg
unmittelbar beschreiten, wenn die Gegenpartei trotz Setzung
einer Frist von mindestens sechs Werktagen eine von der
auffordernden Partei verlangte Zustimmung zur Durchführung
eines Mediationsverfahrens nicht erklärt hat.
2. Einleitung und Durchführung des Mediationsverfahrens
richtet sich nach den Verfahrensregeln der gwmk Gesellschaft
für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e.V.,
Briennerstraße 9, 80333 München (gwmk).
3. Der Mediator wird auf Antrag einer oder beider Parteien
von der gwmk vorgeschlagen. Hat eine Partei den Antrag auf
Benennung des Mediators gestellt, ist die Zustimmung der
anderen Partei zu dem Verfahren und zur Person des Mediators
nicht erforderlich. Die Ablehnung eines von der gwmk
vorgeschlagenen Mediators ist nur aus wichtigem Grunde
möglich.
4. Unter Kaufleuten ist alleiniger Gerichtsstand bei allen
sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar
ergebenden Rechtstreitigkeiten Düsseldorf. Tsurumi ist
berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen
Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
XIV. Sonstiges
Erfüllungsort ist Düsseldorf.
Tsurumi (Europe)
GmbH - Düsseldorf - Tel.: +49 (0)211/417937-450 |